
Unsere Vierbeiner machen sich Ihre Konflikte schnell und unkompliziert miteinander aus - nach langer Erfahrung mit Pensionspferden weiss man als Pferdehalter, dass deren Besitzer ohne eine Stallordnung auch im kleinsten Stall ihre Pferde nicht als Vorbild sehen!
Bei unseren Pferden wird einmal gequietscht als Verwarnung, beim nächsten Mal tut`s aber mehr oder weniger weh....... ;-)
Damit es bei uns Zweibeinern erst gar nicht soweit kommt gibt es natürlich auch bei uns eine Stallordnung die ausnahmslos einzuhalten ist:
1.) Besuchszeiten sind täglich - wir haben natürlich keine "Ruhetage" allerdings Stallruhezeiten (Fütterungszeiten) die einzuhalten sind:
Sommerzeit: 19 Uhr - 8 Uhr
Winterzeit: 17 Uhr - 9 Uhr
Ausnahmen: im Notfall natürlich jederzeit !
2.) das Reiten, Fahren und Longieren ist nicht gestattet (Hengste müssen mit Ausbildungsbeginn den Stall verlassen, Rentner die "plötzlich wieder reitbar werden" innerhalb von 4 Wochen)
Der Putzplatz ist sauber zu hinterlassen!
3.) Pferde werden nicht eigenmächtig auf den Koppeln umgestellt oder in die Box gestellt.....unfall- oder krankheitsbedingte Ausnahmen bestätigen die Regel - unsere Koppeln sind Lebensraum und Privatsphäre der Pferde daher wird lautes und rücksichtsloses Verhalten nicht geduldet! Das Füttern und verabreichen von Leckerlis udgl. auf den Koppeln ist wegen der Verletzungsgefahr von Mensch & Tier (Futterneid) verboten. Zusatzfütterungen/Leckerlis werden ausschliesslich in den Boxen oder auf dem Putzplatz gestattet!
4.)Pferde mit "Pflegemädchen" udgl. werden nicht aufgenommen, wir möchten "Kommen- und Gehen" alleine auf die Pferdebesitzer reduzieren - d.h. der Pferdebesitzer haftet auch für die von ihm in den Stall mitgebrachten Personen und Tiere - insbesondere Hunde sind nur angeleint und gut erzogen (keine Katzen, Ziegen- und Pferdejäger) erwünscht, Hinterlassenschaften selbiger und Müll sind sofort im Restmüll zu entsorgen!
5.) Das Pferd muss Tetanus geimpft sein (alle anderen Impfungen liegen im Ermessen des Besitzers) - Impfpass erforderlich!
Bei nicht geimpften Pferden wird die Tetanusgrundimmunisierung auf Rechnung des Besitzers nachgeholt!
6.) Ist eine Beschäftigung (Spazierengehen) mit dem Pferd ausserhalb des Stallgeländes geplant ist eine gültige Kopie einer Pferdehaftpflicht beim Einzug mitzubringen!
7.) Stuten sowie aktive Reit- und Fahrpferde werden generell nicht aufgenommen!
8.) Anordnungen des Stallbesitzers sowie seiner Vertretung sind unbedingt Folge zu leisten!
9) Selbstverständlich aber hier auch schriftlich: das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht ist auf dem kompletten Stallgelände, den Koppeln sowie Weiden ausdrücklich verboten!
unsere kleine Stallordnung - für ein reibungsloses Miteinander!
Zum Ausdrucken und Auswendiglernen! :-)
stallordnung VH.pdf
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Für ein nettes Miteinander!
Unser Einstellvertrag inkl. Einstellbedingungen
Einstellvertrag_HP.pdf
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Veteranenhof Wien

